Amateurfunk
Funkerklassen
Funkerklassen
Funkerklassen legen fest, wer was darf und was er kennen und können sollte. Pro Funkerklasse ist eine Prüfung abzulegen und eine Lizenz zu erwerben. Wer keine Lizenz hat, darf nur zu Ausbildungszwecken und unter Aufsicht eines lizenzierten Funkers funken.
Klasse N (Entry-Class)
Die Amateurfunkklasse N ist eine seit Juni 2024 eingeführte Einsteigerlizenz (Entry-Class), die den Zugang zum Amateurfunk in Deutschland vereinfacht, wobei die Informationen auch für den deutschsprachigen Raum inklusive Schweiz von Relevanz sind. Sie ermöglicht Betrieb auf 10m, 2m und 70cm mit maximal 10 W EIRP. Quelle: GoogleMindestanforderung an organisatorischen Kenntnissen, wenig technische Kenntnisse, darf wenige Amateur-Funkbänder benutzen.
Klasse E (Novice-Class)
Die Amateurfunkklasse E (in Deutschland) entspricht der CEPT-Novice-Lizenz, die oft mit der Einsteigerlizenz in anderen Ländern (wie HB3 in der Schweiz) verglichen wird. Sie ermöglicht den Funkbetrieb auf bestimmten Bändern (z. B. 160m, 80m, 15m, 10m, 2m, 70cm, 23cm) mit einer Sendeleistung von bis zu 100 W PEP. Quelle: GoogleMittlere organisatorische Kenntnisse, mittlere technische Kenntnisse, darf etwas mehr Amateur-Funkbänder benutzen. Quelle: Google
Klasse A (Advanced-Class)
Die Amateurfunker-Klasse A in der Schweiz (oft als HB9-Lizenz bezeichnet) ist die höchste Amateurfunklizenz und entspricht der internationalen HAREC-Norm (CEPT T/R 61-01). Sie berechtigt zur Nutzung sämtlicher Amateurfunkbänder von Langwelle bis Mikrowelle mit Sendeleistungen bis zu 1000 Watt, erfordert jedoch eine anspruchsvolle Prüfung in Technik, Betriebsvorschriften und Gesetzeskunde (www.hb9scbo.org). Quelle: GoogleEin Amateurfunker muss erkennbar sein. Deshalb muss er eine einzigartige Kennung haben und erhält nach bestandener Prüfung und genehmigter Anmeldung als Amateurfunker sein Rufzeichen, das er während des Funkverkehrs angeben muss.
