Hans Wittwer

Geschichten, die das Leben schrieb

Mehrwertsteuer

Formular

Einleitung

Die eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) publiziert Regelungen und Anleitungen, wie die Mehrwertsteuer abzurechnen ist. Dafür stellt sie ein Formular zur Verfügung und kennzeichnet die Eingabefelder mit dreistelligen Ziffern. Ab 1. Januar 2025 muss das Formular via Internet unter MWST-Abrechnung pro ausgefüllt werden. Dort findest Du auch weitere Erklärungen dazu.

Nachfolgend gehe ich darauf ein, wie SAP Business One (SAP B1) die Werte zu den oben genannten Ziffern ermittelt und ausgibt, damit Du die Werte im Internet-Formular der ESTV eintragen kannst.

Ausgabe

Die Ausgabe der Steuerabrechnung startest Du in SAP B1 wie folgt:

Pfad: Finanzwesen - Finanzberichte - Buchhaltung - Steuer - Steuererklärungsfeldbericht

  1. trage die gewünschte Abrechnungsperiode (Datum von, bis) ein
  2. klicke auf OK, anschliessend wird das Resultat vollautomatisch ermittelt
  3. wähle das Formular «Ab 1. Quartal 2024 MwSt.-Abrechnung Schweiz - Steuererklärungsfeld»
  4. speichere das Resultat etwa als PDF an einem Ort Deiner Wahl
  5. trage die Werte im Online-Portal der ESTV ein
  6. erfasse die Mehrwertsteuerrechnung mit dem QR-Code

Vollautomatisch heisst, dass die Berechnung der Zahlen vollautomatisch aufgrund der vom Buchhalter hinterlegten und geprüften Einstellungen erfolgt.

In den folgenden Kapiteln gehe ich auf diese Einstellungen ein.

Steuersätze

Normalsatz 8.1 %
Reduzierter Satz 2.6 %
Sondersatz für Beherbergung 3.8 %

Formular

I. UMSATZ (zitierte Artikel beziehen sich auf das Mehrwertsteuergesetz vom 12.06.2009) Ziffer Umsatz Umsatz Ziffer
Total der vereinbarten bzw. vereinnahmten Entgelte, inkl. optierte Leistungen, Entgelte aus Übertragungen im Meldeverfahren sowie aus Leistungen im Ausland (weltweiter Umsatz). 200  
In Ziffer 200 enthaltene Entgelte aus von der Steuer ausgenommenen Leistungen (Art. 21), für welche nach Art. 22 optiert wird. 205  
Von der Steuer befreite Leistungen (u.a. Exporte, Art. 23), von der Steuer befreite Leistungen an begünstigte Einrichtungen und Personen (Art. 107 Abs. 1 Bst. a) 220  
Leistungen im Ausland (Ort der Leistung im Ausland) 221  
Übertragung im Meldeverfahren (Art. 38, bitte zusätzlich Form. 764 einreichen) 225  
Von der Steuer ausgenommene Inlandleistungen (Art. 21), für die nicht nach Art. 22 optiert wird 230  
Entgeltminderungen wie Skonti, Rabatte usw. 280     289
Steuerbarer Gesamtumsatz (Ziff. 200 abzüglich Ziff. 289) 299  
II. STEUERBERECHNUNG
Satz   Leistung Steuer
Normal 303     8.1 %
Reduziert 313     2.6 %
Beherbergung 343     3.8 %
Bezugssteuer 383    
Total geschuldete Steuer (Ziff. 303 bis 383)   399
  Steuer
Vorsteuer auf Material- und Dienstleistungsaufwand 400  
Vorsteuer auf Investitionen und übrigem Betriebsaufwand 405  
Einlageentsteuerung (Art. 32, bitte detaillierte Aufstellung beilegen) 410  
Vorsteuerkorrekturen: gemischte Verwendung (Art. 30), Eigenverbrauch (Art. 31) 415  
Vorsteuerkürzungen: Nicht-Entgelte wie Subventionen, Tourismusabgaben (Art. 33 Abs. 2) 420     479
Zu bezahlender Betrag 500  
Guthaben der steuerpflichtigen Person 510  
III. ANDERE MITTELFLÜSSE (Art. 18 Abs. 2)
Subventionen, durch Kurvereine eingenommene Tourismusabgaben, Entsorgungs- und Wasserwerkbeiträge (Bst. a-c) 900  
Spenden, Dividenden, Schadenersatz usw. (Bst. d-l) 910  

SAP Business One (SAP B1) produziert dieses Formular in der Standardausführung automatisch, weil die Mehrwertsteuer bei Rechnungen pro Position angegeben wird. Dem Kunden steht es frei, die Formeln anzupassen.

Der Kunde muss selbst prüfen, ob das Formular aus SAP B1 seinen Bedürfnissen und den Anforderungen der ESTV entspricht, obwohl der Hersteller bestrebt ist, in der Standardausführung ein passendes Formular auszuliefern.

Aufgrund meiner Erfahrungen mit Kunden herrscht teilweise die Meinung, Testen sei allein die Herstellerangelegenheit. Dem ist gemäss Rechtsprechung nicht so. Ob ein Werkzeug respektive eine Einstellung in einer Anwendung für den Kunden tauglich ist, muss der Kunde selbst testen.

Die Steuerverwaltung schrieb mir auf eine Anfrage mehrere Seiten mit mehreren Verweisen auf Gesetzesartikel und am Schluss bemerkte sie, dass sie dazu nicht abschliessend Stellung nehmen könne. Das könnte am Zoll auf andere Art interpretiert werden.

Im Folgenden gehe ich darauf ein, wie SAP B1 für steuerpflichtige Personen, die nach der effektiven Methode abrechnen, die Zahlen zusammenstellt …